Das Landratsamt Bodenseekreis hat unserer Bitte im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen die Fällung der geschützten Eiche entsprochen. Bürgermeister darf den Beschluss nicht vollziehen, bis eine endgülige Entscheidung getroffen ist. Da wir zwischenzeitlich neue Erkenntnisse zum Artenschutz im Zusammenhang mit der Eiche erhalten haben, gibt uns das die Zeit zur Abklärung der Fakten.
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