Bei der ausführlichen Begründung im gestrigen Planungsausschuss des Regionalverbands wurde vom Verbandsdirektor mehrfach auf den Landesentwicklungsplan verwiesen. Dieser lässt im Uferbereich sehr eingeschränkt bauliche Nutzungen zu. So ist eine touristische Nutzung grundsätzlich möglich, wenn schon vorher bauliche Anlagen vorhanden waren. Keinesfalls sind Wohnungen gewollt. Deshalb sind die Luxuswohnungen ein Verstoss gegen den Landesentwicklungsplan 2002. Dies haben wir schon mehrfach geäußert und werden es auch immer wider tun. Auch das landratsamt hätte in den Teilflächen des Bebauungsplans Bodan-Wohnen die Landschaftsschutzgebiete für Wohnungen nicht aufheben dürfen.
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